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Tigers Career Day – Welcome to the jobjungle
20.2.2024

Hier haben die Studierenden die Möglichkeit, uns in entspannter Atmosphäre kennenzulernen und nebenbei an tollen, kostenfreien Aktionen wie Freiwurf-Contests teilzunehmen sowie leckeres Essen zu genießen.

Auf den vorherigen Messen hatten wir die Chance, viele tolle Persönlichkeiten kennenzulernen und konnten neue Mitarbeitende für uns gewinnen. Daher freuen wir uns schon sehr, auch dieses Jahr wieder spannende Talente zu treffen und uns mit diesen auszutauschen.

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Ein neues Kapitel für die Mauer-Gruppe: Alles im grünen Bereich.
5.2.2024

Die Entscheidung, das Corporate Design zu überarbeiten, kommt nicht von ungefähr. Für die Mauer-Gruppe ist Nachhaltigkeit nicht nur ein Trend oder eine Option, sondern ein fester Bestandteil ihrer Unternehmensphilosophie. Die neue Farbe symbolisiert ihr Engagement für eine Welt, in der ökonomischer Erfolg Hand in Hand mit unternehmerischer Verantwortung und Nachhaltigkeit geht. Unter dem Leitmotiv "Sicher und nachhaltig wirtschaften" unterstreicht die Mauer-Gruppe damit ihre Ambitionen, eine Vorreiterrolle in Sachen nachhaltiges Unternehmertum einzunehmen - egal ob für Freiberufler, mittelständische Betriebe oder DAX-Konzerne. Kunden profitieren dabei beispielsweise von der umfassenden Expertise in der Prüfung und Beratung in allen Aspekten der Nachhaltigkeitsberichtserstattung, die rund 15.000 Unternehmen allein in Deutschland nun in den Blick nehmen müssen. Ein besonderes Augenmerk der Mauer-Gruppe liegt auf der Begleitung sämtlicher Heilberufe wie Mediziner, Arztpraxen oder Arzt-Zentren. Hier hat die Mauer-Gruppe auch über die klassischen Steuerberatungsleistungen hinaus ein erstklassiges Netzwerk aufgebaut.

Die Mauer-Gruppe definiert sich damit neu in zwei strategischen Bereichen: Als Experten für Steuerberatung & Wirtschaftsprüfung (mauer-berater.com), sowie als Experten für Sustainability Advisory & Governance Risk Compliance (mauer-wpg.com).Diese Vielfalt vereint sich unter einem Dach an den Standorten Reutlingen und Stuttgart, um Unternehmen auf ihrem Weg zu einer nachhaltigen Zukunft zu begleiten.

Lokal präsent und gleichzeitig international vernetzt stehen die Beraterinnen und Berater der Mauer-Gruppe ihren Kunden mit Persönlichkeit und Menschlichkeit zur Seite. Denn für sie zählt nicht nur das Ergebnis, sondern auch der Weg dorthin – ein Weg, der von Integrität, Vertrauen und einer gemeinsamen Vision geprägt ist.

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Meet the Big Players – die Karrieremesse besonderer Art
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Eine Kooperation auf Augenhöhe

Unser Unternehmen wurde 2010 gegründet und hat sich seither einen ausgezeichneten Ruf erarbeitet. Stephan Mauer und Prof. Dr. Stefan Marx führen das Unternehmen mit Hingabe und Leidenschaft.

Unsere Spezialisierung auf den Mittelstand ist tief verwurzelt in der Überzeugung, dass diese Unternehmen das Rückgrat unserer Volkswirtschaft darstellen. Die Partnerschaft mit den Tigers Tübingen ist für uns daher nicht nur eine Gelegenheit, unser Netzwerk zu erweitern, sondern auch unseren regionalen Bezug zu stärken. Wir sehen in dieser Zusammenarbeit eine Möglichkeit, unsere Beziehungen innerhalb der Region zu vertiefen und unsere Präsenz in der lokalen Wirtschaftsgemeinschaft zu festigen.

Die Partnerschaft mit den Tigers Tübingen ist jederzeit eine spannende Zusammenarbeit, die nicht nur sportliche Erfolge, sondern auch wirtschaftliche Chancen mit sich bringt. Wir sind bereit, unser Engagement für den Mittelstand und unsere Leidenschaft für exzellente Beratungsdienstleistungen weiterhin mit den Tigers und ihrer Gemeinschaft zu teilen.

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Wachstumschancengesetz: Einführung einer Prämie zur Förderung von Investitionen in den Klimaschutz

Was müssen Unternehmen wissen?

Geplant ist, Investitionsprämien für Unternehmen einzuführen, um die Transformation der Wirtschaft in Richtung von insbesondere mehr Klimaschutz zu fördern. Sowohl neu angeschaffte und hergestellte bewegliche Wirtschaftsgüter als auch Maßnahmen zur Erhaltung bereits bestehender können begünstigt sein. Hierfür muss das Wirtschaftsgut in einem Einsparkonzept enthalten sein, zu einer Verbesserung der Energieeffizienz führen und zumindest in diesem und dem darauffolgenden Wirtschaftsjahr fast ausschließlich betrieblich genutzt werden. Das Einsparkonzept muss mit Hilfe eines Energieberaters des Programms „Bundesförderung Energieberatung für Nichtwohngebäude, Anlagen und Systeme“ erstellt worden sein. Zudem muss es den Anforderungen an ein Energieaudit entsprechen.

Von der Förderung ausgeschlossen sind Investitionen für Kraft-Wärme-Kopplung, für Fernwärme bzw. Fernkälte oder für Energieanlagen, die mit fossilen Brennstoffen betrieben werden.

Anspruchsberechtigte können einen Antrag auf Förderung stellen – hierfür muss die Bemessungsgrundlage der Investition mindestens 10.000 Euro betragen. Die Bemessungsgrundlage ergibt sich aus der Summe aller förderfähigen Aufwendungen. Diese darf allerdings 200 Millionen Euro pro Anspruchsberechtigten nicht übersteigen. Als Investitionsprämie werden 15 Prozent der Bemessungsgrundlage bezuschusst.

Der Förderungszeitraum soll am 01.01.2024 bzw. frühestens am Tag nach der Verkündung beginnen und am 01.01.2030 enden. Grundsätzlich sollen die geförderten Investitionen in diesem Zeitraum beginnen und enden. Investitionen, die erst nach dem 31.12.2029 abgeschlossen werden sind nur begünstigt, wenn Teilherstellungskosten vor dem 01.01.2030 entstanden sind.

Fazit

Das Gesetz liegt derzeit dem Bundestag vor, geplant ist die Verabschiedung im November. Spätestens am 15. Dezember 2023 will die Regierung dann die Zustimmung des Bundesrats erhalten, damit das Gesetz Anfang 2024 in Kraft treten kann. Mehrere Bundesländer sind mit dem Entwurf jedoch unzufrieden, da sie hohe steuerliche Ausfälle befürchten. Es bleibt daher abzuwarten, ob das geplante Gesetz Zustimmung im Bundesrat findet.

Haben Sie Fragen zum Thema?

Kommen Sie gerne auf uns zu unter 07121/909020 oder per E-Mail an dialog@mauer-wpg.com

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Kurzupdate zur Grundsteuerreform

Rückblick zur Grundsteuerreform

Durch das Urteil des Bundesverfassungsgerichts wurde die bisherige Berechnungsgrundlage für die Ermittlung der Grundsteuer als verfassungswidrig eingestuft. Das Bundesverfassungsgericht entschied, dass eine Ungleichbehandlung der Grundsteuerzahler vorliegt. Das liegt daran, dass die bisherige Basis für die Einheitswerte der Grundstücke auf veralteten Daten aus 1935 für Ostdeutschland und aus 1964 für Westdeutschland basieren. Deshalb müssen nun ca. 36 Millionen Eigentümer die Berechnungsgrundlage für die Grundsteuer neu berechnen lassen.

Alle Grundstückbesitzer sind gesetzlich dazu verpflichtet, der Neuberechnung der Grundstücke über eine Grundsteuererklärung nachzukommen. Unterstützt wird man hierbei durch die Infoschreiben, welche bereits an alle privaten Eigentümer durch die Finanzverwaltung verschickt worden sind.

Aktueller Stand der Grundsteuerreform

Die Abgabefrist endete bundesweit – mit Ausnahme von Bayern – am 31. Januar 2023 (bzw. am 30. April 2023). Laut einem Sprecher des Bundesfinanzministerium wurden bis Ende Januar 2023 rund ca. 75 % der bundesweiten Grundsteuererklärungen bereits abgegeben. Grundsätzlich musste die Grundsteuererklärung elektronisch über das Elster-Portal abgegeben werden. Aus den bisher abgegebenen Grundsteuererklärungen wurden jedoch dennoch ca. 10 % über Papiervordrucke abgegeben.

Aufgrund der Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit der neuen Bewertungsregeln von Immobilien und Grundstücken im Rahmen der Grundsteuerreform laufen bereits Musterverfahren zur gerichtlichen Klärung: Neben dem Verfahren des BdSt Baden-Württemberg und Haus & Grund Baden-Württemberg im Bundesland selbst werden der Bund der Steuerzahler Deutschland und Haus & Grund Deutschland gemeinsame Klagen gegen das Bundesmodell starten, das in elf Ländern gilt. Die Urteile werden erst in den nächsten Jahren zu erwarten sein. Deswegen wird empfohlen, vorsorglich Einspruch gegen den Grundsteuerwertbescheid einzulegen. Die Einspruchsfrist beträgt einen Monat nach Zugang des Steuerbescheides.

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Advisory – ein disruptives Feld für Wirtschaftsprüfer
1.6.2023
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Prof. Dr. Stefan Marx neuer Gesellschafter-Geschäftsführer bei Mauer
1.3.2023

Diplom Kaufmann Prof. Dr. Marx ist Wirtschaftsprüfer und Steuerberater, Inhaber der Professur für Wirtschaftsprüfung und Rechnungswesen und seit September 2019 Dekan des Studiengangs Betriebswirtschaft (B.Sc.) an der Hochschule für Wirtschaft und Umwelt Nürtingen-Geislingen. Bevor Prof. Marx 2020 zu Mauer kam, war er über 20 Jahre in leitender Funktion bei einer Big Four-Gesellschaft in Nürnberg tätig. Hier hat er sich zunehmend auf das Themengebiet der Corporate Governance spezialisiert: Risikomanagement, Compliance, interne Kontrollsysteme und Interne Revision.

Neben Stephan Mauer und Florian Kalbfell-Werz ist Prof. Marx nunmehr der dritte Managing Partner bei Mauer. Stephan Mauer und Florian Kalbfell-Werz sind begeistert, einen weiteren hoch qualifizierten Kollegen und Berufsträger im Management und Gesellschafterkreis der Mauer GmbH zu haben. Prof. Marx verantwortet den Bereich Governance, Risk und Compliance (GRC) bei Mauer, der auch die stark wachsenden und regulierten ESG (Environmental, Social and Governance)-Beratungsfelder umfasst. Alleine in Deutschland werden bereits kurzfristig rund 15.000 Unternehmen die EU-Regularien umsetzen müssen.

Prof. Marx führt aus: „Der Begriff ESG wird häufig auf Klimaneutralität eingeengt, betrifft aber auch soziale Aspekte unternehmerischen Handelns und Grundsätze werteorientierter Unternehmensführung. Über diese drei Dimensionen von Nachhaltigkeit müssen die betroffenen Unternehmen künftig berichten.“ Nachhaltigkeitsbezogene Unternehmenskennzahlen sind dann auf Augenhöhe zu finanziellen Kennzahlen angesiedelt. Vielfach werden die Herausforderungen an die Prozesse und die Integration in Risikomanagement- sowie internes Kontrollsystem der Unternehmen stark unterschätzt. „Unternehmen in diesen Fragestellungen zu begleiten, zu verbessern und abzusichern, ist unser Ziel“, so der neue Managing Partner.

Über die Integration von Nachhaltigkeitsaspekten in Governance-Systeme hinaus steht Prof. Marx den Mauer-Mandanten seit Tag eins mit Pragmatismus und wertschöpfungsorientiertem Denken beim Aufbau von Internen Kontrollsystemen zur Seite und prüft die Wirksamkeit der Risiko- und Compliance-Management-Systeme. Auch die Durchführung von Internen Revisionen – mit steuerlichen bis forensischen Themen – ist fester Bestandteil seines Repertoires.

Die Kolleginnen und Kollegen von Mauer freuen sich über den Eintritt von Prof. Stefan Marx als Managing Partner und wünschen ihm weiterhin viel Erfolg und alles Gute!

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New Normal = New Work! Interview in Feine Adressen u.a. mit Stephan Mauer und Dr. Stefan Wolf
1.11.2021

Walter Meinlschmidt, Einrichtungsexperte aus Balingen, Wirtschaftsprüfer/Steuerberater Stephan Mauer und Arbeitsrechtler Dr. Ralf Kittelberger haben alle Aspekte von New Work ausgeleuchtet: von der Konzeption bis hin zu aktuellen arbeits- und steuerrechtlichen Punkten.

Hinzu kam ein weiterer Experte: Dr. Stefan Wolf, CEO der börsennotierten ElringKlinger AG aus Dettingen und Chef des Arbeitgeberverbands Gesamtmetall, adelte die Gesprächsrunde mit seinen innovativen Statements und Visionen zu neuen Arbeitswelten.

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