Auch erfahrene Unternehmer benötigen in bestimmten Situationen Unterstützung von außen. Mit unserer Erfahrung im Bereich der operativen und finanziellen Restrukturierung stehen wir Ihnen als Unternehmensberatung in allen Fragen zur Seite, damit Sie schnell zurück in die Erfolgsspur kommen und unterwegs Haftungsrisiken vermeiden.

Der Begriff „Sanierung“ mag für viele eher abschreckend klingen. Als Unternehmensberatung benutzen wir ihn in seinem eigentlichen Wortsinne, der Heilung. So wird verständlich, dass Sanierungen kein Malus sind, sondern eine große Chance für Veränderungen und Verbesserungen im Unternehmen – Heilung eben.

Ihre Anprechpartner im Bereich Advisory

 

Geschäftsführer mauer*

Florian Kalbfell-Werz
Tel. +49 (0) 71 21 / 90 90 22
E-Mail  

Geschäftsführer mauer*

Dr.-Ing. K. D. Sauter
Tel. +49 (0) 71 21 / 90 90 21
E-Mail

Geschäftsführer mauer*

Marvin Sauter
Mobil +49 (0) 71 21 / 90 90 20
E-Mail  m.sauter@mauer-wpg.com

Prozess- und Effizienzoptimierung: Chancen nutzen, Risiken identifizieren

Aktuelle Anforderungen und Trends zwingen Unternehmen sich permanent mit Potentialen für Effizienzsteigerungen auseinanderzusetzen: Haupttreiber sind dabei die rasante Digitalisierung der Arbeitswelt und der industriellen Prozesse sowie der permanente Kosten- und Margendruck.

 

Wo steht Ihr Unternehmen und wie schätzen Sie und Ihre Führungskräfte diese Herausforderungen ein: Risiko oder Chance? Umbruchphasen wie Sanierungen, Restrukturierungen oder Reorganisationen sind stets geeignete Anlässe, um Prozessoptimierungen vorzunehmen. Wir beraten Sie gerne.

Wie wir vorgehen und was wir tun – unsere Leistungen im Einzelnen:

  • Optimierung von Produktions- und Dienstleistungssystemen mit Lean-Konzepten (Toyota Production Prinzip)
  • Wertstromanalysen- und Design sowie Prozessoptimierung und -reengineering
  • Aufsetzen von Programmen zur Einkaufspotenzialerschließung
  • Optimierung des Personal- und Ressourceneinsatzes
  • Durchführung von Kostensenkungen auf Basis Zero Based Budgeting, Wertanalysen, etc.
  • Neugestaltung der Aufbauorganisation, der Geschäfts- und der Managementprozesse
  • Operative Konzepte für Fertigung, Logistik und Einkauf
  • Aufbau von Planungs-, Kennzahlensteuerungs- und Controllingsystemen (KPI, BSC)
  • Einführung und Optimierung von ERP-, SCM- und CRM-Systemen
  • Einführung eines revisionssicheren internen Kontrollsystems
  • Lösen von planerischen/technischen Problemen mit hohem Potenzial oder hoher strategischer Bedeutung (z. B. Portfoliobereinigungs- und Wertanalyseprojekte, Optimierung von Fertigungsabläufen, Produktionssteuerung und logistik)

 

  • Optimierung der Wertschöpfungskette (z. B. Vorbereitung von make-or-buy Entscheidungen, Umsetzung von Outsourcing-Aktivitäten etc.)
  • Aufbau oder Optimierung des Neuproduktentstehungs- und Markteinführungsprozesses und Einführung der zugehörigen Methoden (QFD, Wertanalyse, FMEA, etc.)
  • Einführung oder Optimierung von Projektmanagement, Projektcontrolling und -steuerung (z. B. Entwicklungs- und Markteinführungsprojekte, Projektportfoliomanagement)
  • Technologieoptimierung (z. B. Steigerung der Anlagenverfügbarkeit, Reduzierung von Rüstzeiten und Qualitätskosten etc.)
  • Übertragung von fach- und methodenspezifischem Know-how auf die Mitarbeiter des Auftraggebers (KVP, Hilfe zur Selbsthilfe)

Liquiditätssicherung und Finanzierung: Wir helfen Ihr Unternehmen zu finanzieren 

Der Zugang zu Kapital wird vor allem durch Ihre Bonität bestimmt und ist somit eine Frage des Vertrauens und der Verlässlichkeit in Ihre Zahlen und Strategie: Ihre finanzierenden Bankpartner, Kreditversicherer und übrigen Finanzpartner achten strikt auf Ihre Kreditwürdigkeit und Kapitaldienstfähigkeit, Ihre Gesellschafter und Aktionäre fordern eine angemessene Verzinsung des Eigenkapitals. Wir helfen Ihnen dabei, die passende Finanzierung zu finden, für Ihre Bedürfnisse und den jeweiligen Finanzierungsanlass.

 

Je nach Aufgabenstellung in Wachstumsphasen, Sondersituationen (Restrukturierung/Sanierung, Gesellschafterwechsel, Beteiligungsmodelle für das Top-Management durch MBO/MBI, Unternehmernachfolge) oder auch einzelnen Investitionsentscheidungen – wir verfügen über ein breit gefächertes Instrumentarium und ein etabliertes Netzwerk zu potentiellen Finanzierungspartnern. Gerne stellen wir auch den Kontakt her zu staatlichen Fördermitteln oder Liquiditäts- und Eigenkapitalhilfeprogramme.

Restrukturierung und Turnaround-Management 

Gemeinsam mit Ihnen erarbeiten wir die grundlegenden Handlungsmaximen für den nachhaltigen Turnaround Ihres Unternehmens. Denn nur die richtige Analyse, das richtige Konzept und Umsetzungsstärke sind die Voraussetzungen, um eine drohende oder bestehende Krise effizient und wirksam zu meistern.
Unser ganzheitlicher und pragmatischer Ansatz beruht auf unseren betriebswirtschaftlichen Kernkompetenzen in Verbindung mit langjähriger Expertise in den Bereichen Technik und Organisation. 

 

Dabei sehen und analysieren wir das Unternehmen aus der Perspektive des Marktes und seiner Anforderungen. Die Realisierung messbarer Beiträge zur verbesserten Wertschöpfung im Unternehmen ist deshalb unser oberstes Ziel. Erfolgreiche Beratung funktioniert aber nur in einem engen Vertrauensverhältnis zwischen Unternehmer und Berater. Die von uns initiierten Veränderungen sind stets das Resultat offener und fairer Diskussionen – auch bei kritischen Themen. Wir wollen Ihre Unternehmenskultur, Ihre Ziele und Ihr Geschäftsmodell verstehen, damit wir nicht nur die Symptome behandeln, sondern die Ursachen „heilen“.

Unsere Leistungen auf einen Blick:

  • Durchführung von finanziellen Quick Checks mit Überprüfung des Zahlenwerks auf handwerkliche Richtigkeit und Korrektheit der Planungsprämissen, Aufstellung einer Liquiditätsplanung und Erarbeitung einer Finanzbedarfsplanung, Feststellung der Kapitaldienstfähigkeit des Unternehmens, Unterstützung bei allen Finanzierungsfragen: Liquiditätssicherung und Finanzierungslösungen für jeden Anlass, in jeder Phase
  • Erweiterung des Quick Checks zur Potenzialanalyse mit einer SWOT-Analyse Ihres Unternehmens, Ableitung von Maßnahmen zur kurz- und mittelfristigen Ergebnis- und Liquiditätsverbesserung sowie Erstellung von integrierten Planrechnungen und Konzeption der strategischen Ausrichtung des Unternehmen
  • Erarbeitung von Restrukturierungskonzepten und Begleitung bei der Umsetzung der Restrukturierungsmaßnahmen

 

  • Bei Bedarf Gestellung eines  Interimsmanagers/CEO, CFO, CRO aus unserem Netzwerk
  • Erstellung von Fortführungsprognosen sowie von Sanierungsgutachten gemäß den Anforderungen des BGH bzw. dem IDW S 6-Standard
  • Prüfung von Insolvenzantragsgründen gemäß dem IDW S 11-Standard
  • Bescheinigung zur Beantragung des Schutzschirmverfahrens (§ 270b InsO) gemäß dem IDW S 9-Standard
  • Erstellung von Insolvenzplänen zusammen mit spezialisierten Rechtsanwälten
  • Evaluierung der bestehenden leistungswirtschaftlichen Prozesse und ihrer unterstützenden IT-Systeme, Erarbeitung von effizienzsteigernden Konzepten zur Verbesserung von Prozessen und Organisation

Sanierung unter Insolvenzschutz (ESUG)

Seit dem 01.03.2012 ist das Gesetz zur weiteren Erleichterung der Sanierung von Unternehmen (ESUG) in Kraft getreten. Hierdurch will der Gesetzgeber die Stigmatisierung des Begriffs der Insolvenz überwinden und durch die Anwendung der Eigenverwaltung, gemäß ESUG, eine zusätzliche Option für eine Sanierung in der Krise bieten.

 

Gemeinsam erarbeiten wir mit Ihnen einen Sanierungsplan, mit dem Ziel, Ihr Unternehmen zu erhalten und für die zukünftigen Herausforderungen des Marktes zu stärken. Die Insolvenz muss nicht das Ende sein, sondern kann, bei richtiger Nutzung der Möglichkeiten, ein Neuanfang für ein erfolgreiches Wachstum sein. Wir unterstützen Sie gerne dabei.

Unsere Leistungen auf einen Blick:

  • Beratung, Planung, Vorbereitung und aktive Unterstützung bei der Sanierung durch ein Insolvenzverfahren in Eigenverwaltung, nach den Vorschriften der §§ 270 ff InsO
  • Gestellung eines Interimsmanagers (CEO, CFO, CRO) aus unserem Netzwerk
  • Erstellung von Fortführungsprognosen gemäß den Anforderungen des BGH bzw. dem IDW S 6-Standard
  • Prüfung von Insolvenzantragsgründen gemäß dem IDW S 11-Standard
  • Bescheinigung zur Beantragung des Schutzschirmverfahrens (§ 270b InsO) gemäß dem IDW S 9-Standard
  • Erstellung von Insolvenzplänen in Zusammenarbeit mit spezialisierten Insolvenzanwälten

 

  • Insolvenzbuchhaltung
  • Maßnahmen- und Working-Capital-Management
  • Evaluierung der bestehenden leistungswirtschaftlichen Prozesse und Ihrer unterstützenden IT-Systeme
  • Evaluierung der bestehenden finanzwirtschaftlichen Prozesse
  • Optimierung der Auf- und Ablauforganisation des Unternehmens
  • Stellung des (vorläufigen) Sachwalters

ESUG-Gesetz zur Erleichterung der Sanierung von Unternehmen

Die Eigenverwaltung bei Insolvenzverfahren gab es bereits vor dem ESUG, sie ist jedoch mit dem ESUG deutlich reformiert und gestärkt worden. Sowohl mit der (vorläufigen) Eigenverwaltung als auch mit dem Schutzschirmverfahren eröffnet die Insolvenzordnung dem Schuldner die Möglichkeit, ein Insolvenzverfahren ohne einen vom Gericht bestellten (vorläufigen) Insolvenzverwalter durchzuführen und so das in die Krise geratene Unternehmen in Eigenregie wirtschaftlich wieder auf die Beine zu stellen. Beide Verfahrensarten sind gleichermaßen geeignet den angestrebten Erfolg zu erreichen, unterscheiden sich aber vor allem hinsichtlich der Antragsvoraussetzungen und dem Umfang der eingeräumten Rechte.

 

Die vorläufige Eigenverwaltung und das Schutzschirmverfahren sind ausschließlich in der Zeit zwischen Insolvenzantragstellung und Eröffnung des Insolvenzverfahrens denkbar – mit der Eröffnung enden beide Verfahren zwangsläufig und gehen in ein Eigenverwaltungsverfahren nach § 270 InsO über.

Ziel der Verfahren ist es, das Unternehmen dem Unternehmer zu erhalten und es nicht – wie in einer Regelinsolvenz üblich – zu zerschlagen bzw. ganz oder in Teilen zu verkaufen (sog. Übertragende Sanierung/„Asset deal“). Während ein „normales Insolvenzverfahren“ auf Abwicklung ausgerichtet ist, wird das Unternehmen bei der Eigenverwaltung im Rahmen eines Insolvenzplans entschuldet und saniert.

§ 270a InsO (Eigenverwaltung im Eröffnungsverfahren)

Ist der Antrag eines Schuldners auf Eigenverwaltung nicht offensichtlich aussichtslos, so soll das Gericht einer vorläufigen Eigenverwaltung nach § 270a InsO zustimmen. Anstelle des vorläufigen Insolvenzverwalter wird ein vorläufiger Sachwalter bestellt (§ 270a Abs. 1 Satz 2 InsO). Durch diese Regelung hat der Schuldner eine erhöhte Rechtssicherheit in Bezug auf die Eigenverwaltung. Der Unternehmer behält seine Verfügungsmacht und bleibt in der Verantwortung. Ihm wird ein gerichtlich bestellter (vorläufiger) Sachwalter zur Seite gestellt, dessen Zustimmung bei bestimmten Geschäften erforderlich ist. Sämtliche insolvenzrechtlich notwendigen Handlungen erfolgen durch den Unternehmer oder auch durch einen CRO, der den GF unterstützt.

Die Planinsolvenz unter Eigenverwaltung ist daher das Sanierungsinstrument, wenn eine Insolvenz nicht mehr zu vermeiden ist, das Unternehmen gleichwohl über einen fortführungswürdigen Geschäftsbetrieb verfügt und der Unternehmer das Ziel verfolgt das Unternehmen zu erhalten.In dem zu erstellenden Insolvenzplan, können für das Unternehmen „maßgeschneiderte“ Regelungen getroffen werden, die für die Lösung der Unternehmenskrise optimal sind und die Gefahr von haftungsrelevanten Tatsachen für die Organe vermeidet. Eine Möglichkeit, die bei sog. Regelinsolvenzen nicht in dieser Art möglich sind.

Es handelt sich letztlich um eine Einigung zwischen dem insolventen Unternehmen und dessen sämtlichen Gläubigern. Dabei müssen die Gläubiger davon überzeugt werden, dass sie mit einem Insolvenzplanverfahren besser gestellt werden als bei einer Zerschlagung des Unternehmens.

 

Die Parteien können vom insolvenzrechtlichen Regelverfahren abweichende Vereinbarungen, insbesondere hinsichtlich des Erhalts und der Weiterführung des Unternehmens treffen. Die skizzierte Fortführung des Unternehmens erfolgt auf der Grundlage eines Sanierungskonzeptes. Das Insolvenzgericht muss nach der Annahme durch die Gläubiger den Insolvenzplan bestätigen. Nach Rechtskraft wird das Insolvenzverfahren aufgehoben.


Das Verfahren bietet also Chancen für alle Beteiligten: Das schuldnerische Unternehmen erhält die Chance der Neuausrichtung und eines „wirtschaftlichen Neustarts“ und die Gläubiger erhalten die Chance auf einer besseren Befriedigung Ihrer Forderungen und einer zukünftigen Zusammenarbeit mit dem neuausgerichteten Unternehmen. Die Geschäftsleitung eines in Insolvenz befindlichen Unternehmens hat die Möglichkeit, erforderliche Restrukturierungsmaßnahmen auf der Grundlage eines Sanierungskonzeptes auch unter Insolvenzbedingungen „in eigener Regie“ erfolgreich umzusetzen, ohne dabei für die Umsetzung dieser Maßnahmen von einem Insolvenzverwalter unmittelbar abhängig zu sein. Der Sanierungsprozess ist damit von Beginn an planbar. Ein weiterer Vorteil liegt darin, dass das schuldnerische Unternehmen weiterhin in direktem Kontakt zu seinen Vertragspartnern, mithin den Kunden und den Lieferanten, treten kann, um dort für Vertrauen zu werben. Die Geschäftsleitung kann des Weiteren selbst mit potentiellen Investoren verhandeln und behält auch insoweit die Zügel in der Hand.

§ 270b InsO (Schutzschirmverfahren)

Dieses spezielle Insolvenzverfahren ist nahezu identisch mit dem vorgeschilderten § 270a InsO-Verfahren. Es unterscheidet sich u. a. darin, dass es nicht erst bei Insolvenzreife, sondern bei bereits drohender Zahlungsunfähigkeit beantragt werden kann. Darüber hinaus gibt es weitere Unterschiede die im Einzelfall zu prüfen sind, welches der beiden Verfahren für einen Mandanten das passendere ist. Zum Nachweis der noch bestehenden und erst drohenden Zahlungsunfähigkeit ist eine Bescheinigung gemäß § 270b Absatz 1 Satz 3 InsO auszustellen.

Der Gesetzgeber verfolgt mit dem Schutzschirmverfahren nach § 270b InsO das Ziel, ein eigenständiges Sanierungsverfahren zu schaffen, mit dem ein Unternehmen unter Insolvenzschutz dauerhaft saniert werden soll. Auch wenn es immer wieder in der Presse anders dargestellt wird: Auch das Schutzschirmverfahren ist ein Insolvenzverfahren, das sich vor allem in den Zugangsvoraussetzungen und den etwas erweiterten Rechten von der vorläufigen Eigenverwaltung unterscheidet.

 

Beide Verfahrensarten enden immer mit der Eröffnung des Insolvenzverfahrens und münden beide in einer „normalen“ Eigenverwaltung. Nur bei einer Rücknahme des Insolvenzantrages kann die Insolvenz vorher beendet werden, was aber gerade nicht Ziel des Verfahrens, nämlich einer Sanierung unter Insolvenzschutz, ist. Mit der Schaffung des Schutzschirmverfahrens soll nach dem Willen des Gesetzgebers für den redlichen Unternehmer ein Anreiz geschaffen werden, möglichst frühzeitig einen Insolvenzantrag in Eigenverwaltung zu stellen. In einem Zeitfenster von bis zu drei Monaten ist dann unter Kontrolle des Gerichts und eines vorläufigen Sachwalters ein Sanierungsplan in Eigenregie zu erarbeiten.

Voraussetzungen des Schutzschirmverfahrens

Das Schutzschirmverfahren kann nur eingeleitet werden, wenn eine drohende Zahlungsunfähigkeit oder eine Überschuldung vorliegt. Ist hingegen die Zahlungsunfähigkeit bereits eingetreten, scheidet das Verfahren nach § 270b InsO aus, denn mit dem Schutzschirmverfahren sollen Unternehmer „belohnt“ werden, die noch nicht insolvenzantragspflichtig sind und sich freiwillig unter den Schirm des Insolvenzschutzes begeben. Etwas anderes gilt nur, wenn die Zahlungsunfähigkeit erst nach Antragstellung eintritt. Zu beachten gilt, dass die Überschuldung allein bereits einen Insolvenzantragsgrund gem. § 19 InsO darstellt. Weitere Antragsvoraussetzung ist die Vorlage einer mit Gründen versehenen Bescheinigung eines in Insolvenzsachen erfahrenen Dritten (z.B. Steuerberater, Rechtsanwalt, Wirtschaftsprüfer), wonach dem Unternehmen bescheinigt wird, dass es grundsätzlich sanierungsfähig und fortführungswürdig, aber nicht zahlungsunfähig ist.

 

Die angestrebte Sanierung darf nicht offensichtlich aussichtslos sein. Zusätzliche Vorteile des Schutzschirmverfahrens gegenüber der vorläufigen Eigenverwaltung bestehen darin, dass der Schuldner seinen Sachwalter „mitbringen“ darf, sofern die vom Schuldner vorgeschlagene Person hierfür nicht offensichtlich ungeeignet ist. Auch kann das schuldnerische Unternehmen im Schutzschirmverfahren unter erleichterten Voraussetzungen Masseverbindlichkeiten begründen, was zur Liquiditätsstärkung beiträgt.

Unsere ESUG-Spezialisten beraten und unterstützen Sie

Aufgrund unserer langjährigen Erfahrung in der Durchführung von Insolvenzplanverfahren prüfen wir die Voraussetzungen für eine erfolgreiche Verfahrensumsetzung. Wir bieten umfassende Beratung zu den rechtlichen und betriebswirtschaftlichen Fragestellungen und untersuchen die operativen und finanzwirtschaftlichen Restrukturierungsmaßnahmen sowie die Sanierungsfähigkeit und Sanierungswürdigkeit des Unternehmens. Durch Einsatz unserer Sanierungsexperten als Chief Restructuring Officer (CRO) schaffen wir wieder Vertrauen in die Unternehmensleitung und können Gläubiger überzeugen, sich an der Sanierung des Unternehmens zu beteiligen.

 

Die Komplexität des Insolvenzplanverfahrens ist enorm, da wirtschaftliche und rechtliche Aspekte berücksichtigt sowie Projektmanagementerfahrung eingebracht werden müssen. Unsere Experten Wolfgang Gerster und Dr. Dominik Trautwein sind geprüfte ESUG Berater des Deutschen Instituts für angewandtes Insolvenzrecht e. V. (DIAI).

Realisierte Projekte „Prozessoptimierung“ (Auszug):

  • Automobilzulieferer (First Tier), ca. 1.200 Mitarbeiter, rd. Euro 200 Mio. Umsatz
    Neugestaltung des Lieferanten-managements, Kostenstrukturanalyse, Effizienzverbesserung in der Beschaffung durch Einführung eines ERP-Systems, Implementierung einer revisionssicheren IT- und Lieferantencompliance.

  • Hersteller von Linearachsen, Kugelgewindetrieben, ca. 80 Mitarbeiter, rd. Euro 12 Mio. Umsatz
    Moderation von Strategieworkshops, Unternehmens- und Produktpositionierung, Erarbeitung von Produkt-, Markt- und Wettbewerbsstrategie.

  • Elektronik-Dienstleistungszentrum, ca. 12 Mitarbeiter, rd. Euro 5 Mio. Umsatz
    Marktrecherche, Produktpotenzialanalyse, Moderation von Strategieworkshops, Unternehmens- und Produktpositionierung, Erarbeitung von Produkt-, Markt- und Wettbewerbsstrategie, Erarbeitung von Marketingplan und Vertriebskonzept.

  • Hersteller von Prüftechnik und Prüfgeräten für elektr. Sicherheit, ca. 15 Mitarbeiter, rd. Euro 3 Mio. Umsatz
    Unternehmenskonzept, Geschäftsplanung, Finanzierungskonzept, Markt- u. Wettbewerbsanalyse, Marketingkonzept, Restrukturierung, Prozessgestaltung, IT-Einführung, Coaching, Nachfolgeregelung.

 

  • Privatbank, ca. 120 Mitarbeiter, rd. Euro 160 Mio. Bilanzsumme
    Change-Management-Projekt, Prozessanalyse, Prozessentwicklung  Softwarespezifikation, Projektmanagement für Softwareeinführung (CRM, Call-center).

  • Feinkosthandel, ca. 40 Mitarbeiter, rd. Euro 18 Mio. Umsatz
    Prozessanalyse, -definition und -dokumentation, Spezifikation, Ausschreibung, Auswahl eines ERP-Systems.

  • Hersteller von Edelstahlküchenausstattung, ca. 250 Mitarbeiter,rd. Euro 35 Mio. Umsatz
    Produktivitätssteigerung und Produktionsneustruktur auf Basis "Synchrones Produktionssystem" (Takeda) im Rahmen KVP-Einführung.

  • Finanzdienstleister, ca. 2000 Mitarbeiter, rd. Euro 1,6 Mrd. Bilanzsumme
    Prozessgestaltung, -simulation, -dokumentation für neues Geschäftsmodell in der Beratung, Konzeption IT-Umsetzung des neugestalteten Beratungsprozesses, Betreuung, Fachkonzepterstellung, Szenarien Change-Projekt, (CRM, CAS).

Realisierte Projekte „Liquiditätssicherung“ (Auszug):

  • Werkzeugmaschinen-Service-Dienstleister und Gebrauchtmaschinen-Händler, ca. 19 Mitarbeiter, rd. Euro 3 Mio. Umsatz Expansionsfinanzierung, Unternehmenskonzept mit Geschäftsplanung, Liquiditätsplanung, Unterstützung bei Verhandlungen mit Kapitalgebern, Begleitung des Unternehmens, Coaching von Geschäftsführung und Gesellschaftern.

  • IT Dienstleister für online-Kommunikation, ca. 20 Mitarbeiter, rd. Euro 2 Mio. Umsatz
    Sanierungs- und Integrationskonzept, Investorensuche, Bewertung, Begleitung des Verkaufs.

 

  • Avionikhersteller mit internationalen Entwicklungs-, Produktions- und Vertriebsstandorten,ca. 200 Mitarbeiter,
    rd. Euro 18 Mio. Umsatz Expansionsfinanzierung, Geschäftsplanung, Liquiditätsplanung und Unternehmenskonzept, Einführung Controlling- und Berichtssystem, Prozessanalyse, IT-Unterstützung (Planungsprozess, Vertriebsdatenbank, Entwicklungscontrolling), Restrukturierung, Ertragssteigerung, Unterstützung b. Verhandlungen mit Kapitalgebern, Einführung von Factoring, Implementierung eines CRO, Umsetzungsbegleitung.

Referenzen

Realisierte Projekte „Restrukturierung“ (Auszug):

  • Spezialmaschinenbauer, ca. 150 Mitarbeiter mit internationalen Produktions- und Vertriebsstandorten, rd. Euro 18 Mio. Umsatz
    Erstellung eines Sanierungsgutachtens IDW S 6, Aufbau und Darstellung eines Bankenreportings, Liquiditätsführung, Monatscontrolling, Plausibilisierung der Geschäftsplanung, Überprüfung des Unternehmenskonzepts, Analyse des Produktsortiments, Einleitung und Begleitung eines Nachfolgeprozesses, ERP-Einführung, Umsetzungsbegleitung mit CRO.

  • Großdruckerei, ca. 250 Mitarbeiter, rd. Euro 32 Mio. Umsatz
    Erstellung eines Sanierungsgutachtens IDW S 6, umfassende Prozessoptimierung, Effizienzsteigerungen in Kosten und Organisation, Umsetzungsbegleitung zusammen mit CRO, Optimierung der Vertriebsorganisation, laufende Plausibilisierung und Kontrolle der Liquiditätsplanung, Monatsreporting für Banken, Erstellung eines Controllingkonzepts, Verbesserung der Datenvalidität und der IT-Performance.

  • Leiterplattenhersteller, ca. 15 Mitarbeiter, rd. Euro 2 Mio. Umsatz
    Erstellung einer aussagekräftigen Unternehmensanalyse mit Ergebnis- und Finanzplanung über 3 Jahre als Entscheidungsgrundlage für die Hausbanken zur Weiterführung des Kreditengagements.

  • NC-Maschinen zur Steinbearbeitung, ca. 25 Mitarbeiter, rd. Euro 5 Mio. Umsatz
    Erstellung eines aussagekräftigen Sanierungskonzepts mit Ergebnis- und Finanzplanung als Entscheidungsgrundlage für die Hausbanken zur Weiterführung des Kreditengagements, Entwicklung von Zielsystem u. Maßnahmenplan zur Krisenbewältigung, Verhandlung mit Bankenpool, Begleitung des Unternehmens während Sanierungsphase.

 

 

  • Blech-Engineering und -Fertigung, ca. 80 Mitarbeiter, rd. Euro 11 Mio. Umsatz
    IDW S 6 Sanierungsgutachten und Fortführungsprognose, Ergebnis- und Liquiditätsplanung, Restrukturierung, Ertragssteigerung, Unterstützung bei Verhandlungen mit Kapitalgebern, Optimierung Produktionssteuerung im ERP und auf shopfloor-Ebene (Takeda).

  • Hersteller von Wärmedämmsystemen mit internationalen Produktionsstandorten, ca. 60 Mitarbeiter, rd. Euro 8 Mio. Umsatz
    IDW S 6 Sanierungsgutachten und Fortführungsprognose, Ergebnis- und Liquiditätsplanung, Kalkulation, Restrukturierung, Ertragssteigerung, Unterstützung b. Verhandlungen mit Kapitalgebern.

  • Pharmagroßhandel, rd. 60 Mio. EUR Umsatz, ca. 25 Mitarbeiter, rd. Euro 70 Mio. Umsatz
    IDW S 6 Sanierungsgutachten und Fortführungsprognose, Ergebnis- und Liquiditätsplanung, Kalkulation, Restrukturierung, Ertragssteigerung, Unterstützung bei Verhandlungen mit Kapitalgebern, Prozessanalyse, IT-Unterstützung, (Planungsprozess, Projektcontrolling), Umsetzungsbegleitung.

  • Entsorgungsbetrieb, ca. 20 Mitarbeiter, rd. Euro 20 Mio. Umsatz
    IDW S 6 Sanierungsgutachten und Fortführungsprognose, Ergebnis- und Liquiditätsplanung, Kalkulation,  Restrukturierung, Ertragssteigerung, Unterstützung bei Verhandlungen mit Kapitalgebern, Umsetzungsbegleitung.

Kooperationen

Mehr Effizienz durch spezialisierte Partner

Manche Herausforderungen können es erforderlich machen, in einem erweiterten, spezialisierten Team zu arbeiten. Nicht zuletzt deshalb ist die Mauer Unternehmensberatung Mitglied in verschiedenen Organisationen und kooperiert mit vertrauensvollen, namhaften spezialisierten Anwaltskanzleien, Interimsmanagern als CRO, CEO, CFO bzw. COO und weiteren spezialisierten Beratungsgesellschaften.

 

 

Die Kernkompetenzen der Mauer Unternehmensberatung werden − soweit erforderlich − durch Partner in den unterschiedlichsten Spezialgebieten nachhaltig ergänzt. Daneben arbeiten wir kontinuierlich mit Institutionen aus Wissenschaft und Lehre zusammen. So stellen wir sicher, dass in Kooperation mit Universitäten, Fraunhofer-Instituten und Steinbeis-Zentren, die uns übertragenen Projekte, basierend auf den aktuellsten Erkenntnissen, erfolgreich abgewickelt werden. Wir bieten unseren Kunden damit ein starkes und umfassendes Netzwerk. Die Gesamtverantwortung bleibt jedoch in einer Hand − bei uns.

Zwei Unternehmen – ein Leistungsversprechen

Im Verbund mit der CPT Management GmbH hat die Mauer Unternehmensberatung GmbH einen weiteren starken Partner an seiner Seite, um das gemeinsame Ziel „Unternehmen nachhaltig zu stärken“ zu verfolgen. Die Leistungen reichen dabei von der Wiederherstellung der Wettbewerbsfähigkeit über die substantielle Optimierung von Ertragskraft, Effizienz und Produktivität bis hin zur Krisenbewältigung und vorausschauenden Krisenprävention.

 

Gemeinsam bilden wir ein eingespieltes, komplementäres und multidisziplinäres Team von langjährig erfahrenen Wirtschaftsprüfern, Steuerberatern, Ingenieuren, Betriebswirten und Juristen. Unsere Spezialisten verfügen über umfangreiche Fach- und Methodenkompetenz in allen Fragen rund um die Themen Restrukturierung und Turnaround-Management, Prozess- und Effizienzoptimierung sowie Liquiditätssicherung und Finanzierung. Wir arbeiten praxis- und lösungsorientiert und übernehmen jederzeit die Verantwortung für die zeitnahe und konsequente Umsetzung der erarbeiteten Maßnahmen und notwendigen Veränderungsprozesse.

Je nach Bedarf agieren unsere Interimsmanager in Form eines CEO, CRO, CFO oder COO, wenn erforderlich auch in Organstellung.